HALLENRESERVIERUNG
Hier kannst du eine Schießhalle reservieren sowie alle Informationen und Nutzungsregeln dazu einsehen.
Schießstandordnung
Schießzeiten:
Montag – Freitag
Samstag, Sonntag, Feiertag
08:00-22:00 Uhr
10:00-22:00 Uhr
- Vor dem Betreten der Schießhallen muss sich jeder Schütze in das Schießbuch eintragen.
- Jedes Mitglied des ASKÖ Sportschützen Vöcklabruck kann Gäste mitnehmen.
- Gäste sind ebenfalls in das Schießbuch einzutragen.
- Der Gastbeitrag beträgt 10€ pro Tag und ist vor dem betreten der Schießhallen zu entrichten.
- Schießhallen zu entrichten. o Das Vereinsmitglied ist für den Gast voll verantwortlich.
- Durch die Eintragung im Schießbuch unterwirft sich die jeweilige Person der Schießstandordnung, den gültigen Sicherheitsbestimmungen und den Weisungen des Schießwarts, Range Officers und des OSM.
- In den Schießhallen herrscht komplettes Alkohol- und Rauchverbot, sowie jegliches hantieren mit offenem Licht.
- Jeder Schütze muss geistig und körperlich in der Lage sein, seine Waffe ordnungsgemäß und sicher zu handhaben.
- Jeder Schütze ist für jeden abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.
Es darf mit folgenden Kalibern auf alle Schußkästen geschossen werden:
- .22lfb
- .380ACP
- 9mm Para
- .45ACP
- 6.35mm Browning
- .38 Special
- 9x21mm
- .7.65mm Browning
- .38 SuperAuto
- .40S&W
Es darf mit folgenden Kalibern nur auf graue Schußkästen geschossen werden:
- 7.62Tokarev
- .357Magnum
- .44Magnum
Die Verwendung von Langwaffen (PCC) in den Kalibern .22lfb; 9mmPara; .40S&W; .45ACP ist auf alle Schußkästen gestattet.
Folgende Munitionsarten sind verboten:
- Schrotmunition
- Wadcutter-Geschosse
- Leuchtspur-, Hartkern- und Sprengmuntion
- Unbeschichtete Bleigeschosse, ausgenommen .22lfb
Die Verwendung von allen anderen Pistolen und Langwaffen Kaliber ist verboten!
Allgemeine Bestimmungen:
- Es darf nur auf die Schußkästen geschossen werden.
- Jede Person ist in den Schießhallen verpflichtet, einen entsprechenden Gehörschütz und eine Schießbrille zu tragen.
- Jeder Schütze ist verpflichte die 90 Grad Regel (links & rechts zum Kugelfang) einzuhalten.
- Die Mündung der Waffe darf nicht über den Geschossfang oder die seitlichen Wände Richtung der Fenster gerichtet werden.
- Die Waffe darf erst unmittelbar vor der Übung geladen werden und unmittelbar danach wieder entladen werden.
- Der Zielbereich darf erst betreten werden, wenn alle Schützen Sicherheit hegestellt haben.
- Bei Stahlzielen ist ein Mindestabstand von 10 Meter einzuhalten.
-
Stahlziel dürfen nur mit entsprechendem Splitterschutz beschossen werden und der Aufstellungsort muss so gewählt werden, dass eine Beschädigungen an der Decke, Lampen, Kabeln usw. zu verhindern wird.
(Vorderes Drittel der Halle)
Besondere Bestimmungen Schießhalle 3&4:
- Durch die Halle 3&4 führt ein Fluchtweg.
- Vor dem Schießbetrieb muss die Absperrkette zwischen Eingang und Lagerraum angebracht werden.
- Nach dem Schießbetrieb ist diese Kette wieder zu entfernen.
- Keine Schußkästen direkt vor den Fluchttüren platzieren.
Tätigkeiten nach dem Schießen:
- Alle Barrikaden an die linke Wandseite der Halle stellen.
- Alle IPSC Scheiben abkleben oder abnehmen. (Sonstige Scheiben abnehmen).
- Alle Hülsen vom Boden entfernen und in den Kübel geben. (auch fremde Hülsen).
- Schmutz vor den Schußkästen entfernen.
- Klammern aus den Schußkästen entfernen.
- Boden mit der Kehrmaschine reinigen.
- Sonstigen Müll fachgerecht Entsorgen.
- Versager und sonstige scharfe Munition in die Versagerbox im Aufenthaltsraum.
- Heizung / Lüftung / Licht ausschalten.
- Schließen aller Brandschutztüren.
- Austragen im Schießbuch.
Schäden:
- Sollten Schäden auftreten, so ist das unmittelbar der Vereinsleitung mitzuteilen und in das Schießbuch einzutragen.
- Sollte sich ein Schütze nicht an die Schießstandordnung halten oder mutwillig einen Beschädigung herbeiführt, kann sich der Verein am jeweiligen Schützen schadlos halten.